Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. 1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge vonMaximilian Müller, Auf der Ennest 21, 57368 Lennestadt – nachstehend „Anbieter“genannt – und seinen Kunden. Der Anbieter tritt im Geschäftsverkehr unterverschiedenen Marken- und Geschäftsbezeichnungen auf (z. B. „DELTANEO“).Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten markenübergreifend fürsämtliche vom Anbieter angebotenen Leistungen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nichtanerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auchdann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer undKaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihmzutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder demAusbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
  4. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassungzum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sichausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot desAnbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internetoder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschlusssind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
  2. Der Anbieter erbringt Beratungen und Dienstleistungen, insbesondere, aber nichtausschließlich, in den Bereichen Unternehmens- und Marketingberatung,Online-Marketing, Webdesign, Content-Produktion, Vertrieb,Unternehmensführung und –aufbau einschließlich Schulungen und Kursen. DieDienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraumoder in einzelnen Terminen erbracht.
  3. Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglichgeschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einerbestimmten Person besteht nicht.
  4. Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenenDienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dasErreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
  5. Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart,sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, essei denn das der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
  6. Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wieWerbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werdennicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt derAnbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.

§ 2a Termine, Produktionsleistungen, Ausfallhonorar

  1. Sofern der Anbieter für den Kunden feste Termine zur Leistungserbringung,insbesondere für Foto-, Film- oder sonstige Produktionsleistungen,reserviert, gelten diese Termine als verbindlich.
  2. Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab oder verschiebtdiesen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, gelten folgende Regelungen:
  3. mehr als 14 Tage vor vereinbartem Termin: Ersatz der Fremdkosten7 Tage bis 48h vor vereinbartem Termin: 50% der Vergütungunter 48h vor vereinbarten Termin / No-Show: 100% der Vergütung
  4. Unabhängig vom Zeitpunkt der Absage sind dem Anbieter bereitsentstandene oder verbindlich gebuchte Fremdkosten (z. B. für Location,Technik, Personal, Reise- oder Übernachtungskosten) vollständig zuerstatten.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden nach eigenem Ermessen einenErsatztermin anzubieten. Ein Anspruch des Kunden auf einen Ersatzterminbesteht nicht.5. Kommt es infolge einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden nicht zueinem Ersatztermin, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters gemäß denvorstehenden Regelungen unberührt.
  6. Die Absage oder Nichtdurchführung eines Termins stellt keine Kündigung undkeinen Rücktritt vom Vertrag dar, sondern gilt als vom Kunden zu vertretendeVerhinderung der Leistungserbringung (Annahmeverzug).

§ 2b Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

  1. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieternicht zu vertretender Umstände (z. B. Krankheit, Unfall, behördlicheAnordnungen, extreme Wetterbedingungen, Ausfall von Mitwirkenden odertechnischer Infrastruktur) nicht oder nicht wie geplant erbracht werden, sindbeide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
  2. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart, sofern dies für beideParteien zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondereSchadensersatzansprüche, bestehen nicht.
  3. Ist die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich oder für eine Parteiunzumutbar, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteilaußerordentlich beenden; Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowiebereits gebuchte Fremdkosten bleiben geschuldet.

§ 2c Abnahme und Korrekturen

  1. Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, stellt der Anbieter dem Kunden dievereinbarten Arbeitsergebnisse zur Prüfung zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse innerhalb von 7Kalendertagen zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche inTextform mitzuteilen.
  3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen alsabgenommen.
  4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind bis zu zweiKorrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.Weitergehende Änderungen werden gesondert vergütet.

§ 2d Hosting/Domains/E-Mail

  1. Sofern der Anbieter Leistungen im Bereich Web- oder E-Mail-Hosting erbringt,erfolgt dies unter Nutzung von Drittanbietern. Eine jederzeitige,unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
  2. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zuvorübergehenden Einschränkungen führen. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle,die auf Leistungen Dritter oder auf vom Kunden zu vertretende Umständezurückzuführen sind.
  3. Der Kunde ist für die Inhalte der Website sowie für die rechtliche Zulässigkeit vonE-Mails (z. B. Impressum, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Spam-Vorgaben) alleinverantwortlich.
  4. Eine bestimmte Zustellquote oder Platzierung von E-Mails (z. B. Inbox) wird nichtgeschuldet.
  5. Soweit der Anbieter Backups oder Sicherungen vornimmt, erfolgt dies ohneGewähr für Vollständigkeit oder Wiederherstellbarkeit. Der Kunde bleibtverpflichtet, eigenständig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, zur Durchführung von Wartungs-, Sicherheits- oderOptimierungsmaßnahmen zeitweise den Zugriff auf Websites, Hosting- oderE-Mail-Leistungen einzuschränken oder zu unterbrechen (Wartungsfenster).
  7. Soweit möglich, wird der Anbieter Wartungsarbeiten außerhalb der üblichenGeschäftszeiten durchführen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  8. Sofern Leistungen im Zusammenhang mit Domains, DNS-Einstellungen oderHosting-Zugängen erbracht werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, demAnbieter rechtzeitig die erforderlichen Zugriffsrechte, Zugangsdaten und Freigabenzu erteilen.
  9. Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf fehlende, fehlerhafte oderverspätet bereitgestellte Zugangsdaten oder Freigaben des Kundenzurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
  10. Die Registrierung und Inhaberschaft von Domains erfolgt – sofern nichtausdrücklich anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlichverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kundennur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
  2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beideüber den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. DieErklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zumBeispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlichgeschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oderMessenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass derAnbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- undDokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einemTelefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
  3. Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme desAngebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eineBestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieterbereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Vergütung

  1. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot desAnbieters angegeben und verbindlich.
  2. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer,sofern diese anfällt.
  3. Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatzverlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seinerAnsprüche abhängig machen.
  4. (Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung alsGesamtschuldner.

§ 5 Zahlung, Rechnung

  1. Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, essei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. BeiRatenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
  2. Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehungerfolgt per Lastschrifteinzug, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuelletwas anderes vereinbart. Sofern Lastschrift gewählt wurde, teilt der Kunde demAnbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit derAbgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter dasdiesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, dieZahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kundenzu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontosinformiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nichtformgebunden und kann z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail,auf einer Webseite oder in AGB erfolgen. Die Ankündigung der Belastung desBankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“).Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vorAblauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich eingesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wirddem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilteSEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitereGeschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
  3. Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgteine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagennach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch dieRückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
  4. Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kundenvor Vertragsschluss zugänglich sind.
  5. Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kundenunberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüberdem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem AnbieterSchadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, diedem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit denKunden kein Verschulden trifft.
  6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn derjeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder dieserechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung einesZurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend vonseiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht.Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er ausdem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondereAufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für dieDienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügunggestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigenAuskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgängeund Umstände, die erst während der Tätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
  2. Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab,dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungenerforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kundeverpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen undmitzuteilen.
  3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalbder Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung dervereinbarten Leistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarterTerminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotzMahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt,verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Bei einmaligenLeistungen ist der Anbieter berechtigt, die Leistung vollständig abzurechnen.Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachtenMehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen.Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
  4. Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechendendigitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangenund gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
  5. Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform(persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zuschützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird strafund zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mitverborgener IP-Adresse erfolgen.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

  1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitereLeistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
  2. Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus demVertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zweckeder Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kundendadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbietersunverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 8 Haftung, Verjährung

  1. Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung desAnbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach demProdukthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
  2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unterSätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit dieFahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung dieDurchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kundedeshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  3. Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftungbegründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlustwird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, derbei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich ausdem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

  1. Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. ImÜbrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
  2. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. DerAnbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und dieLeistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder einesLaufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieterin Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw.ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, alsSchadensersatz geltend machen.
  3. Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf,ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung istvor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
  4. Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
  5. Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich dieZusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligenLaufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigtwird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.

§ 10 Urheberrecht

  1. Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldetenDienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke,Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alleanderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters.Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an denArbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich,markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
  2. Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung desVertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vomVertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. DasNutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständigeZahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate,sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbietersabzuändern und dann zu verwerten.
  3. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmungdes Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zurWeitergabe ergibt.
  4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nichtübertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Foto- und Filmwerken für die imAngebot definierten Zwecke.
  5. Rohmaterial (z. B. RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien)ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und wird nur bei gesonderterVereinbarung und Vergütung herausgegeben.
  6. Für die Einholung erforderlicher Einwilligungen Dritter (z. B. Model-Releases,Location-Freigaben) ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwasanderes vereinbart wurde.
  7. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Stockmaterialien (z. B.Fotos, Videos, Musik, Soundeffekte, Schriften, Templates oderSoftware-Bausteine) von Drittanbietern einsetzt, erfolgt dies ausschließlich imRahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters.
  8. Der Kunde erhält an solchen Stockmaterialien keine weitergehenden Rechte, alssie sich aus den jeweils zugrunde liegenden Lizenzbedingungen ergeben. Einegesonderte Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte ist ausgeschlossen.
  9. Sofern die Nutzung bestimmter Stockmaterialien, Musikstücke oder Schriften einegesonderte Lizenzierung erfordert, ist diese – sofern nicht ausdrücklich andersvereinbart – nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.

§ 11 Unterlagen des Kunden

  1. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebeneUnterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich andersvereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotosund Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. DerKunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Drittereinschließlich der entstehenden Kosten frei.
  3. Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangendes Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit fürden Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für denSchriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke,die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann vonUnterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen undzurückbehalten.
  4. Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweilserhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnisder anderen Partei einzuholen.
  5. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nichtvereinbart.
  6. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen

  1. Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen imZusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn,dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzenmit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kundegegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zubewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtetsich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keineGeschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieterveranstalteten Facebook- oder WhatsApp-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, denKunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichtenauszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen desKunden berührt.
  3. Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seinerLogos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezweckeüber die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken desAuftragsgebers.
  5. Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber derjeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin derGeheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei,insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jederechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seineLeistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.

§ 13 Elektronische Kommunikation

  1. Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch perE-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eineKommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondereSicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wirdder Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Formzu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen inelektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kundenfindet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendungdes UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag istder Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen istoder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigenAllgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: Dezember 2025